Zusätzliche Leistungen während der Schwangerschaft

Über die gesetzlich geregelten Schwanger- und Mutterschaftsleistungen werden die Kosten für folgende Leistungen erstattet:

1. Zusätzliche Untersuch­ungen

Schwangere Versicherte der BKK erhalten einen Zuschuss zu folgenden, nach entsprechender ärztlicher Beratung sowie Aufklärung bei einem Vertragsarzt in Anspruch genommenen, vorgeburtlichen nichtinvasiven Ergänzungsuntersuchung für die weiterführende vorgeburtliche Diagnostik und zum Ausschluss gesundheitlicher Risiken:

a) zusätzliche Blutuntersuchungen
b) zusätzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen soweit diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind.

Der Zuschuss pro Schwangerschaft ist der Versicherten nach Vorlage der Originalrechnung/en der gynäkologischen Arztpraxen bzw. des Labors zu gewähren. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 24 d SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung bleibt unberührt.

2. Hebammenrufbereitschaft

Die BKK übernimmt für Versicherte, die während ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt Hebammenhilfe durch eine freiberuflich tätige Hebamme in Anspruch nehmen, die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft (37.-42. Schwangerschaftswoche) entstehen. Voraussetzung ist die Zulassung bzw. Berechtigung der Hebamme gemäß § 134 a Abs. 2 bzw. § 13 Abs. 4 SGB V. Die Rufbereitschaft setzt die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe voraus.

3. Partner-Geburts­vorbereitungs­kurs

Bei der BKK Textilgruppe Hof versicherte werdende Mütter können einen Geburtsvorbereitungskurs für Ihren Ehemann/Partner/den Vater des Kindes in Anspruch nehmen.

Die Kosten nach den Punkten 1. bis 3. werden bis zu einem Betrag von insgesamt 250 Euro je Schwangerschaft übernommen. Zur Erstattung ist/sind die Rechnung/en vorzulegen.

Weitere Extraleistungen: