Mutterschaft

Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 € Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung. Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben (freiwillig versicherte Selbstständige im Wahltarif, Arbeitslose) erhalten während der Schutzfrist von ihrer BKK Textilgruppe Hof Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Mutterschaftsgeld zu beantragen. Sie erhalten 1 Woche vor Beginn Ihrer Schutzfrist eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin von Ihrem behandelnden Gynäkologen. Füllen Sie diesen bitte auf der Rückseite aus und reichen Sie den Antrag unterschrieben bei unserer Krankenkasse ein.

Weitere Gesetzliche Leistungen: