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Satzung der BKK Textilgruppe Hof

Neben den gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere im Sozialgesetzbuch (SGB) V enthalten sind, beschließt jede gesetzliche Krankenkasse eine Satzung, in der unter anderem die Aufgaben von Vorstand und Verwaltungsrat beschrieben und besondere Leistungen festgelegt werden. Sie muss vom Bundesversicherungamt genehmigt werden. Besonders in Sachen Extraleistungen unterscheiden sich die Satzungen gesetzlicher Krankenkassen erheblich.