Gesundheitskarte

Elektronische Gesundheitskarte eGK

Elektronische Gesundheitskarte eGK

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Berechtigungsnachweis, um Leistungen der BKK Textilgruppe Hof in Anspruch nehmen zu können. Auf der Karte sind administrative Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus gespeichert. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums oder bei neuen technischen Anforderungen senden wir Ihnen automatisch eine neue eGK zu. Bitte verwenden Sie immer nur die zuletzt zugesandte Karte, ältere Versionen sind ungültig.

Auf der Rückseite Ihrer eGK finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas ermöglicht (das dort eingefügte Gültigkeitsdatum bezieht sich nur auf die EHIC!).

Lichtbild gefragt? Bitte helfen Sie mit!

Die eGK enthält ein Lichtbild, das spätestens nach 10 Jahren aktualisiert werden muss. Bitte senden Sie uns nach dieser Zeit oder zur erstmaligen Ausstellung Ihrer Gesundheitskarte ein aktuelles Lichtbild zu, das Sie hier kostenlos hochladen können. Karten ohne Foto gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile Pflegebedürftige. Das Lichtbild hilft, Verwechslungen und Missbrauch zu vermeiden.

Aktuelle Versichertendaten verhindern Missbrauch

Die Online-Anwendung der eGK ermöglicht jeweils einen Abgleich Ihrer auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei uns vorliegenden aktuellen Daten. So müssen Sie z. B. bei einer Adressänderung keine neue Karte mehr beantragen: Die Änderung wird beim nächsten Arztbesuch automatisch auf der Karte und der Praxisakte aktualisiert. Gleichzeitig werden ungültige, verlorene oder gestohlene Karten inaktiviert. Dies vermindert Aufwand und Missbrauch.

Was kann die elektronische Gesundheitskarte zukünftig?

Die eGK unterstützt die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und damit die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Versorgung. Sie ermöglicht die Speicherung lebenswichtiger Notfalldaten und eines elektronischen Medikationsplann (eMP). Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sind Sie zudem über Ihre Diagnosen und Therapien informiert. Diese Zusatzfunktionen sind freiwillig und kostenlos und werden schrittweise eingeführt. Sie erhalten von uns eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), sodass nur Sie selbst die Einsicht und Bearbeitung der Daten autorisieren können. Im Folgenden die neuen Funktionen im Einzelnen.

Notfalldaten sofort im Blick

Für den Notfall können Sie persönliche Gesundheitsdaten, beispielsweise Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Schwangerschaft, Notfallkontakte, Operationen, Implantaten, Allergien und chronischen Erkrankungen, als Notfalldaten digital auf ihrer eGK speichern lassen (z. B. in einer Arztpraxis). Im medizinischen Ernstfall oder auf Wunsch können diese Daten dann von Ärzten ausgelesen werden. Auch Hinweise auf Organspendeerklärungen, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsorte können gespeichert werden.

Zukünftig sollen die Notfalldaten mit Hinweisen zu persönlichen Erklärungen (z. B. Patientenverfügung) zur elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) weiterentwickelt werden, die im System gespeichert wird und über Smartphone, Tablet, Desktop-Computer und per ePA-App selbstständig abgerufen werden kann.

Bessere Therapie durch Medikationsplan

Nach Schätzungen erfolgen 5-10 % der Krankenhauseinweisungen aufgrund unerwünschter Arzneimittelnneben- und wechselwirkungen. Demnach sind rund 250.000 bis 500.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Ein einheitlicher Medikationsplan schafft hier mehr Sicherheit.

Bereits seit 1. Oktober 2016 haben Sie Anspruch auf Aushändigung eines aktuellen Medikationsplans in Papierform durch ihren Arzt, wenn Sie gleichzeitig über mindestens 28 Tage mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden. So können andere Ärzte sowie Apotheken Ihre Medikation viel besser überblicken und anpassen - und somit gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Mit Ihrer Einwilligung kann der Medikationsplan auch elektronisch auf der eGK gespeichert werden. So können sich alle beteiligten Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick verschaffen und Daten sofort aktualisieren. Auch diese Funktion ist kostenlos und freiwillig und mit Ihrer PIN gesichert, die Sie bei jeder Nutzung durch Dritte (z. B. beim Arzt oder in der Apotheke) persönlich eingeben.

Elektronische Patientenakte ePA: wirtschaftlicher, übersichtlicher, schneller

Eine gute Therapie setzt einen Überblick über zurückliegende Behandlungen, Diagnosen und Erkrankungen voraus, ebenso wie über die aktuelle Medikation. Bislang sind diese und weitere Informationen bei verschiedenen Leistungserbringern separat gespeichert. Um die erforderliche digitale Kommunikation zu unterstützen, reibungsloser und sicherer zu machen, bieten wir seit 01.01.2021 die Nutzung der Elektronischen Patientenakte ePA an. Für Versicherte ist auch dieser Service kostenlos und freiwillig. Die ePA lässt sich per ePA-App über Smartphones oder Tablets ansteuern. Sie können alle gespeicherten Daten einsehen und entscheiden wie auch bei anderen Funktionen selbst darüber, welcher Leistungserbringer Zugriff erhält und welche Daten gespeichert oder gelöscht werden.

In der ePA können insbesondere Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und Arztbriefe gespeichert werden, aber auch Notfalldatensätze, Impfungen, der Mutterpass oder Kinderuntersuchungshefte. Auch eigene Angaben wie Blutdruck- oder Blutzuckerwerte können hinzugefügt werden. Die Funktionen werden nach und nach ausgebaut. Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser müssen sich dazu an die sogenannte Telematik-Infrastruktur anschließen. Mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte ePA.

Wie sicher sind Ihre Daten?

Versicherte entscheiden allein, welche Anwendungen sie in welcher Weise nutzen möchten, welche Daten darin gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Sie bestätigen jede Nutzung erneut mit ihrer PIN, können diese Barriere aber auch für bestimmte Funktionen wie den Medikationsplan entsperren. Alle sensiblen Gesundheitsdaten werden zudem doppelt verschlüsselt und sind somit wie bei einer Bankkarte nur mit der eGK (als Zugangsvoraussetzung) und PIN abrufbar. Der Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt, Psychologe) benötigt für den Zugriff einen dritten Schlüssel, seinen Heilberufsausweis, den er in das Kartenterminal schiebt und sich - ebenfalls mit einer PIN - so für alle Lese- und Schreibvorgänge authentifiziert. Somit passiert nichts, was der Patient nicht wünscht. Nur berechtigte Leistungserbringer haben Zugriff auf die Daten. Dritte, wie z. B. die Krankenversicherung, erhalten keinen Zugang.

Hochentwickelte Verschlüsselungsverfahren verhindern, dass Unbefugte die Daten lesen können. Darüber hinaus schützen und authentifizieren Signaturverfahren die Daten. Erst die eGK, auf der der individuelle Schlüssel der Versicherten gespeichert ist, kann sie lesbar machen.

Da außer den Versicherten selbst niemand über den Schlüssel der eGK verfügt und es keinen "Generalschlüssel" gibt, können nicht berechtigte Dritte (Versicherungen, Behörden, Unternehmen) nicht auf die sensiblen medizinischen Daten der Versicherten zugreifen. Missbrauch ist strafbar. Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit werden Zugriffe auf der Karte gespeichert.