Auslands­versicherung

Ihre Gesundheitskarte ist nur in Deutschland gültig. Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie jedoch die Europäische Gesundheitskarte nutzen, die sich auf deren Rückseite befindet. Darüber hinaus erhalten Sie für Kroatien, Mazedonien, die Türkei, Tunesien, Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina auf Antrag besondere Anspruchsbescheinigungen. Die gesetzliche Versicherung umfasst hierbei den jeweiligen gesetzlichen Standard des Gastgeberlandes.

Unser Tipp: Die meisten Länder sehen weniger Gesundheitsleistungen als Deutschland vor. Schließen Sie daher vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab, z. B. bei unserem Partner Barmenia Versicherung a. G. unter www.extra-plus.de. Sie erhalten z. B. die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt an.

Weitere Gesundheits-Informationen für Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie unter www.crm.de.

Weitere Gesetzliche Leistungen: