Zuzahlungen - Belastungsgrenzen
Zuzahlungen im Überblick
Für bestimmte Leistungen schreibt der Gesetzgeber Zuzahlungen vor.
Diese sind für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich geregelt.
Leistung | Höhe der Zuzahlung |
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Krankenhausbehandlung (vollstationär) | 10 € täglich (längstens für 28 Tage je Kalenderjahr) |
Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation (Kuren) | 10 € täglich (für die gesamte Dauer) |
Mutter / Vater-Kind-Kur | 10 € täglich (für die gesamte Dauer) |
Fahrkosten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten | 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € (i. d. R. 10 €) |
Zahnersatz | je nach Versorgungsform und Inanspruchnahme der Zahnvorsorge-Untersuchungen (siehe Zahnbehandlung) |
Kieferorthopädische Behandlung | 10–20 % der Kosten. Dieser Betrag wird bei erfolgreichem Abschluss von uns erstattet. |
Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen) | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €, zuzüglich 10 € je Verordnung |
Orthopädisches Schuhwerk | vergleichbarer Eigenanteil für Konfektionsschuhe* |
Hilfsmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln monatlich: 10 % der Kosten, höchstens 10 € |
Arznei- und Verbandmittel | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Medikament / Mittel |
*Keine Befreiungsmöglichkeit vom Eigenanteil, da die Kosten eines Konfektionsschuhs keine Zuzahlung in diesem Sinne darstellen, sondern es sich nur um einen "Vorteilsausgleich" handelt.
Befreiungsmöglichkeiten bei Überforderung
Im Rahmen der sogenannten Überforderungsklausel kann ein Teil der Eigenanteile rückerstattet werden. Hierzu wird die individuelle Belastungsgrenze errechnet. Diese beträgt im Normalfall 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen. Bei chronisch Kranken reduziert sich dieser Betrag auf 1 %. Diese Grenze muss jährlich neu errechnet werden. Auf Familien wird durch Freibeträge Rücksicht genommen.
Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich deshalb um diese Freibeträge:
- 1. Erster Angehöriger: 5.922,00 Euro
- 2. Je Kind 8.388,00 Euro
Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich.
Unser Tipp: Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK Textilgruppe Hof zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.