Zahnbehandlung & Zahnersatz

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der BKK Textilgruppe Hof-Gesundheitskarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Wir übernehmen dabei nicht nur die Kosten im akuten Beschwerdefall, sondern auch für vorbeugende Behandlungen, Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige Parodontosebehandlung. In medizinisch notwendigen Fällen können wir im gesetzlichen Rahmen auch die Behandlung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung übernehmen, wenn uns zuvor ein Behandlungsplan des Vertragszahnarztes vorgelegt wurde.

Ihre BKK Textilgruppe Hof beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken und Prothesen) mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet. Er beträgt 60 % des für die jeweilige Regelversorgung festgelegten Betrags und erhöht sich um 10 %, wenn Sie in jedem der vergangenen 5 Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben (Nachweis in Ihrem Bonusheft). Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf 75 %. Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Keramikkronen oder Implantate. Wichtig: Reichen Sie uns immer im Vorfeld einer Zahnersatzversorgung den entsprechenden Heil- und Kostenplan des Vertragszahnarztes zur Genehmigung ein, damit Sie unseren Festzuschuss erfahren und wir die anteiligen Kosten übernehmen können.

Tipp: Um den Erhalt Ihrer Zähne zu unterstützen, bezuschussen wir im Rahmen unserer Extraleistungen die Professionelle Zahnreinigung.

Weitere Gesetzliche Leistungen: