Freiwillige Versicherung

Freiwillige Mitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft zur BKK Textilgruppe Hof können folgende Personen wählen

  • Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausscheiden
  • Familienangehörige, deren Familienversicherung erlischt
  • Bestimmte versicherungsfreie Berufsanfänger
  • Arbeitnehmer, die krankenversicherungsfrei werden, weil ihr Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (Höherverdiener)
  • Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr in das Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen
  • Freiwillige Mitglieder die z. Zt. bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Übrigens, als Arbeitnehmer erhalten Sie von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag in der Höhe, wie er bei Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre.

Selbstständige

Selbstständige können sich, wenn sie vorher bei der BKK Textilgruppe Hof versichert waren oder von einer anderen Krankenkasse zur BKK Textilgruppe Hof wechseln möchten, freiwillig versichern.
Der Beitrag bemisst sich an den Einnahmen zum Lebensunterhalt, wobei die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu Grunde zu legen ist. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

Vorversicherungszeit: Der Beitritt zur freiwilligen Kranken­versicherung ist für Personen, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden oder deren Familien­versicherung erlischt, von der Erfüllung einer Vorversicherungszeit abhängig. Erfüllt wird diese, wenn in den letzten 12 Monaten unmittelbar vor der freiwilligen Mitgliedschaft ununterbrochen eine Versicherung oder, alternativ, in den letzten 5 Jahren für 24 Monate eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Anzeigefrist: Der Beitritt zur BKK Textilgruppe Hof ist innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft oder dem Erlöschen der Familienversicherung schriftlich anzuzeigen. Waren Sie bisher pflichtversichert, beginnt die freiwillige Mitgliedschaft in direktem Anschluss an die vorherige Versicherung.

Mitglied werden

Hier können Sie schnell und bequem Mitglied der BKK Textilgruppe Hof werden. Einfach die Beitrittserklärung zur Freiwilligen Versicherung ausfüllen und absenden. Über Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Textilgruppe Hof erhalten Sie dann in Kürze eine Bestätigung.

Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung endet mit

  • Beginn einer Pflichtmitgliedschaft
  • Beginn einer Familienversicherung nach § 10 SGB V,
  • dem Wirksamwerden der Kündigung.

Für freiwillig Versicherte, die ihr Wahlrecht ausüben, gelten dieselben Kündigungsfristen und dieselbe Bindungswirkung wie bei Pflichtversicherten. Auch hier ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse nur dann möglich, wenn eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorgelegt wird.