Mitgliedsbescheinigung

Mitglieds­bescheinigung

Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme eine Mitgliedsbescheinigung, die wir ihm nach Ihrem Beitritt direkt zusenden. Auch bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis muss Ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitglieds­bescheinigung vorliegen. Die Kündigung gegenüber der abgewählten Krankenkasse wird erst dadurch rechtswirksam.

Ihre ehemalige Krankenkasse muss - sofern Sie zuvor selbst dort Mitglied waren - Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Kündigung eine Kündigungs­bestätigung ausstellen. Bitte übersenden Sie uns diese zusammen mit Ihrer BKK Textilgruppe Hof-Anmeldung. Eine Kündigungsbestätigung ist nicht nötig, wenn Sie zuletzt nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung? Dann teilen Sie uns dies einfach formlos mit unter info@bkk-textilgruppe-hof.de oder Tel. (0800) 2 55 84 40 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilnetz).