Mitglied werden bei der BKK Textilgruppe Hof
Die BKK Textilgruppe Hof ist offen für alle gesetzlich Krankenversicherten, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Beruf, die ihren Wohnsitz oder den Sitz ihres Arbeitgebers in Bayern haben. Auch Ihre Familienangehörigen heißen wir gerne willkommen. Einmal Mitglied, können Sie ein Leben lang bei der BKK Textilgruppe Hof bleiben, auch wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen oder sich im Anschluss an eine Familienversicherung selbst versichern möchten.
Als Mitglied der BKK Textilgruppe Hof haben haben Sie nicht nur ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft den vollen gesetzlichen Leistungsanspruch, sondern profitieren auch sofort von allen Extraleistungen wie Auslandsimpfungen, Osteopathie, Neugeborenen-Screening oder Zuschüssen zu Gesundheitskursen oder Professioneller Zahnreinigung.
Weder Wartezeiten noch Gesundheitsprüfungen
Bei einem Wechsel zur BKK Textilgruppe Hof gibt es keine Wartezeiten, Gesundheitsprüfungen oder Risikozuschläge. Laufende Behandlungen (z. B. Kieferorthopädie) sind kein Problem. Bei Zahnersatz wird das vorhandene Bonusheft als Nachweis selbstverständlich anerkannt. Ihre alte Kasse ist auch bei bereits vorliegender Kündigung verpflichtet, alle Regel- und Satzungsleistungen bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft in vollem Umfang zu gewähren.
Beachten Sie: Eine jahrelange Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bringt keinerlei Leistungsvorteile, und ein höherer Beitrag ist nicht mit höheren Leistungen verbunden.
Einfach Beitrittsformular oder Online-Beitrittsantrag ausfüllen, fertig!
Für die Mitgliedschaft in der BKK Textilgruppe Hof ist nur diese Beitrittserklärung oder Ihren Online-Beitrittsantrag erforderlich. Wenn Sie zurzeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Krankenkasse jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten wechseln. Für Familienversicherte (z. B. nach Abschluss von Schule oder Studium), die nun selbst Mitglied werden möchten, gilt keine Kündigungsfrist. Jeder Neueintritt in eine gesetzliche Krankenkasse löst eine Bindungsfrist von 12 Monaten aus.
Übernehmen wir für Sie: Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber
Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme eine Mitgliedsbescheinigung, die wir ihm nach Ihrem Beitritt direkt zusenden. Auch bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis muss Ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung vorliegen.
Ihre ehemalige Krankenkasse muss - sofern Sie zuvor selbst dort Mitglied waren - uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer maschinellen Meldung das Ende der Mitgliedschaft übermitteln.
Ehegatten bzw. gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder eines Mitglieds können beitragsfrei im Rahmen unserer Familienversicherung mitversichert werden.