Stationäre Pflege

Vollstationäre Pflege

Für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung gelten monatliche Höchstwerte.

  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 770 €
  • Pflegegrad 3: 1.262 €
  • Pflegegrad 4: 1.775 €
  • Pflegegrad 5: 2.005 €

Die BKK Textilgruppe Hof bezahlt die jeweiligen Leistungen der häuslichen bzw. stationären Pflege bis zu den gesetzlich möglichen Höchstbeträgen.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)

Leistungen in der häuslichen Pflege können mit Leistungen der Tages- und Nachtpflege kombiniert werden. Darunter versteht man die zeitweise Betreuung in einer Einrichtung, z. B. wenn Pflegepersonen tagsüber berufstätig sind.

Kurzzeitpflege

Wenn häusliche Pflege nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und teilstationäre Pflege nicht ausreichend, besteht Anspruch auf vollstationäre Kurzzeitpflege für maximal vier Wochen, bis zum Höchstbetrag von 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst unterstützt Sie der BKK PflegeFinder.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung: