Hebammen­ruf­bereit­schaft

Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen, nach § 134 a und § 13 SGB V zugelassenen Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft (37.–42. Schwangerschaftswoche) und bei der Geburt. Voraussetzung ist die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe.

Mehr dazu lesen Sie in unserem entsprechenden Satzungsnachtrag.

Weitere Extraleistungen: