Hebammenrufbereitschaft
Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen, nach § 134 a und § 13 SGB V zugelassenen Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft (37.–42. Schwangerschaftswoche) und bei der Geburt. Voraussetzung ist die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe.
Mehr dazu lesen Sie in unserem entsprechenden Satzungsnachtrag.
Weitere Extraleistungen:
- Privatkrankenhaus - Kostenerstattung
- Professionelle Zahnreinigung (bis zu 40 € pro Kalenderjahr)
- Reiseimpfungen
- Schwangerschaft - Zusätzliche Leistungen
- „Starke Kids“ – spezielle Vorsorgeleistungen für Kinder
- Therme Bad Steben
- Well-Aktiv - 4-5 Tage Gesundheitsurlaub
- Zusatzversicherungen zum Sondertarif