Hilfsmittel

Hilfsmittel sollen den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Sie dienen

  • der Pflege, z. B. Pflegebetten oder Wannenlifter.
  • der Körperpflege, z. B. Waschsysteme oder Bettschutzeinlagen.
  • der Linderung von Beschwerden, z. B. Lagerungshilfen.
  • zum Verbrauch z. B. Desinfektionsmittel und Schutzkleidung.
  • der selbstständigen Lebensführung, z. B. Notrufsysteme.

Pflegebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu den Kosten der Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Bei Verbrauchsartikeln wie Einmalbettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel übernimmt die BKK Pflegekasse Kosten von bis zu 40 Euro im Monat. Für Verbrauchsartikel fällt keine Zuzahlung an.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung: