Akupunktur
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten (G-BA) hat am 18. April 2006 beschlossen, die Akupunktur bei bestimmten Knie- oder Rückenleiden zur Kassenleistung zu machen. Voraussetzung ist, dass die Schmerzen chronisch sind, d. h. dass sie länger als ein halbes Jahr andauern, und dass die Akupunkturbehandlung in ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept eingebunden ist. Um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten, wird die Therapie nur bei Kassenärzten mit einer Zusatzausbildung in Akupunktur und Schmerztherapie übernommen. Für Patienten mit Knie- oder Rückenleiden wird der Zugang zu dieser Therapie damit in Zukunft erleichtert.