Heil- und Hilfsmittel

Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10 % zuzüglich 10 € je Verordnung. Zu den Hilfsmitteln zählen z. B. Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Die Zuzahlung beträgt ebenfalls 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 €, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln), ist die Zuzahlung auf 10 € im Monat begrenzt.

Weitere Gesetzliche Leistungen: