Gleitzone

Gleitzone

Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 € bis 2.000 € wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer mit Hilfe einer Umrechnungsformel verringert.

Arbeitnehmer zahlen so geringere Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers beträgt so ca. 4 % bei einem Verdienst in Höhe von 538,01 € bis ca. 21 % bei einem Verdienst von 2.000,00 €.

Der Arbeitgeber entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.

Da in Gleitzonenfällen die reduzierte beitragspflichtige Einnahme die Beitragsbemessungsgrundlage bildet, hat die Festsetzung der Umlage ebenfalls von der reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage zu erfolgen, es sei denn, in der Rentenversicherung ist auf die Reduzierung verzichtet worden.

Einen Überblick über die Rechengrößen 2024 finden Sie hier.