Zahnvorsorge

Durch zwei zahnärztliche Früh­erkennungs­unter­suchungen ab dem vollständigen Milchgebiss (ggf. eine dritte Untersuchung im 6. Lebensjahr) sollen Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden. Während der Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollte zweimal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung (einschl. Fissuren-versiegelung der hinteren Backenzähne vom 6. Lebensjahr an) genutzt werden, ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich. Der Zahnarzt bescheinigt die Untersuchungen ab dem 12. Lebensjahr im "Bonusheft".

Weitere Gesetzliche Leistungen: