Unfallversicherung

Wenn die pflegerische Tätigkeit mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen durchgeführt wird, ist die Pflegeperson bei allen Tätigkeiten unfallversichert, die mit der Pflegetätigkeit zu tun haben, z. B. bei Einkäufen den Pflegebedürftigen, hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und natürlich der Pflege selbst.

Der Arzt, der nach einem Unfall hinzugezogen wird, reicht dazu eine Meldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger ein. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung: