Rentenversicherung

Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen regelmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche - verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage - pflegt. Die Pflegeperson darf außerdem nicht regelmäßig mehr als 30 Stunden erwerbstätig sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und den Leistungen, die der Pflegebedürftige erhält.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung: