Zuzahlungen - Belastungsgrenzen

Zuzahlungen im Überblick

Für bestimmte Leistungen schreibt der Gesetzgeber Zuzahlungen vor.

Diese sind für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich geregelt.

Leistung Höhe der Zuzahlung
Krankenhausbehandlung (vollstationär) 10 € täglich (längstens für 28 Tage je Kalenderjahr)
Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation (Kuren) 10 € täglich (für die gesamte Dauer)
Mutter / Vater-Kind-Kur 10 € täglich (für die gesamte Dauer)
Fahrkosten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € (i. d. R. 10 €)
Zahnersatz je nach Versorgungsform und Inanspruchnahme der Zahnvorsorge-Untersuchungen (siehe Zahnbehandlung)
Kieferorthopädische Behandlung 10–20 % der Kosten. Dieser Betrag wird bei erfolgreichem Abschluss von uns erstattet.
Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen) 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €, zuzüglich 10 € je Verordnung
Orthopädisches Schuhwerk vergleichbarer Eigenanteil für Konfektionsschuhe*
Hilfsmittel 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln monatlich: 10 % der Kosten, höchstens 10 €
Arznei- und Verbandmittel 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Medikament / Mittel

*Keine Befreiungsmöglichkeit vom Eigenanteil, da die Kosten eines Konfektionsschuhs keine Zuzahlung in diesem Sinne darstellen, sondern es sich nur um einen "Vorteilsausgleich" handelt.

Befreiungsmöglichkeiten bei Überforderung

Im Rahmen der sogenannten Überforderungsklausel kann ein Teil der Eigenanteile rückerstattet werden. Hierzu wird die individuelle Belastungsgrenze errechnet. Diese beträgt im Normalfall 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen. Bei chronisch Kranken reduziert sich dieser Betrag auf 1 %. Diese Grenze muss jährlich neu errechnet werden. Auf Familien wird durch Freibeträge Rücksicht genommen.

Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich deshalb um diese Freibeträge:

  • 1. Erster Angehöriger: 5.922,00 Euro
  • 2. Je Kind 8.388,00 Euro

Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich.

Unser Tipp: Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK Textilgruppe Hof zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.

Weitere Gesetzliche Leistungen: