Privatkrankenhaus - Kostenerstattung

Zusätzliche Leistung für eine stationäre Behandlungdurch einen nicht zugelassenen Leistungserbringer

Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt die Kosten für Leistungen in einem nicht zugelassenen Krankenhaus bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Voraussetzung für eine Kostenerstattung sind:

  • die die Bedürftigkeit einer Krankenhausbehandlung erfordert und diese vom behandelnden Arzt bescheinigt wird,
  • der Leistungserbringer eine zumindest gleichwertige Versorgung, gemessen an einem zugelassenen Krankenhaus, gewährleistet,
  • die Behandlungsmethode ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen,
  • ein Kostenvoranschlag des Leistungserbringers der BKK Textilgruppe Hof vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird und
  • die BKK Textilgruppe Hof der Versorgung vor der stationären Behandlung schriftlich zugestimmt hat.

Die Kosten werden maximal für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit übernommen. Die Kostenerstattung ist einfach und unkompliziert. Wir benötigen von Ihnen:

  • die Bescheinigung des behandelnden Arztes im Original,
  • die Rechnung des Leistungserbringers im Original,
  • sowie Ihre Bankverbindung.

Wir überweisen Ihnen anschließend den Erstattungsbetrag auf Ihr angegebenes Konto.

Haben Sie noch Fragen zu unseren Leistungen? Dann rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0800/2558440 kostenlos an. Wir beraten Sie gerne.

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