Haushaltshilfe

Die BKK Textilgruppe Hof leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder bei häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Eine Kostenbeteiligung ist grundsätzlich auch möglich, wenn Kinder außerhalb des Haushaltes versorgt werden. Sie zahlen lediglich 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Kalendertag, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

Weitere Gesetzliche Leistungen: