Fahrkosten

Ihre BKK Textilgruppe Hof zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung, und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 %, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingenden medizinischen Gründen übernommen, z. B. Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Dies gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“ sowie für Versicherte in den Pflegegraden III-V. In der Regel können Fahrkosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen werden.

Nutzen Sie für Ihren Antrag auf Fahrkostenerstattung bitte folgendes Formular:

Fahrkostenantrag_231019.pdf (85,1 KiB)

Weitere Gesetzliche Leistungen: