Entlassmanagement – Krankenhaus, und dann?

Benötigen Sie Unterstützung, wenn Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus bevorsteht? Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist oder Sie zu Hause (kranken-)pflegerische Hilfe benötigen. Dann steht Ihnen das Entlassmanagement des Krankenhauses zur Verfügung.

Warum Entlassmanagement?

Das Entlassmanagement trägt dazu bei, Ihren Behandlungserfolg zu sichern und weitere wichtige Maßnahmen auf den Weg zu bringen. So steht häufig eine medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung an, z. B. Rehabilitation, ambulante oder stationäre Pflege. Möglicherweise benötigen Sie auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Hilfe bei der Beantragung von Leistungen.

Was beinhaltet die Unterstützung?

Deshalb stellt das Krankenhaus vor Ihrer Entlassung fest, welche Maßnahmen nach der Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese noch während Ihres Aufenthaltes ein. Dazu werden Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Sozialarbeiter des Krankenhauses beteiligt, die frühzeitig den Unterstützungsbedarf prüfen und einen Entlassplan erstellen. Somit werden Sie gleich im Anschluss an die richtigen Fachkräfte und Dienste vermittelt. Sie können dazu unter den jeweiligen Leistungsanbietern frei wählen. Bei Bedarf können in begrenztem Umfang auch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnet oder mitgegeben werden. Auch Verordnungen für Häusliche Krankenpflege, Soziotherapie oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bis zu sieben Tage) kann das Krankenhaus ausstellen. Am Ende des Aufenthalts erhalten Sie und Ihr weiterbehandelnder Arzt einen vorläufigen Entlassungsbrief.

Alle Schritte werden mit ihnen abgestimmt. Auf Wunsch erhalten auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen Nachricht und Beratung. Bei Bedarf können Sie oder das Krankenhaus auch die BKK Textilgruppe Hof hinzuziehen: Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen.

Wie erhalten Sie die Leistung?

Seit dem 01. Oktober 2017 sind Krankenhäuser nach § 39 Abs. 1a SGB V zum Entlassmanagement verpflichtet. Die Mitarbeiter werden dazu unaufgefordert auf Sie zukommen, wenn dieses erforderlich ist. Damit bereiten sie Ihre Entlassung vor und sorgen für eine lückenlose Anschlussversorgung. Sie müssen nichts dafür tun, sondern werden durch das Krankenhaus informiert und beraten.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Entlassmanagement tritt erst mit Ihrer schriftlichen Einwilligung in Kraft. Denn das Krankenhaus muss evtl. Kontakt mit Ihrer BKK Textilgruppe Hof, Ärzten, Physiotherapeuten oder Sanitätshäusern aufnehmen. Da dabei auch persönliche Daten übermittelt werden, bedarf es Ihrer Zustimmung. Dazu erhalten Sie vom Krankenhaus ein entsprechendes Formular. Auch wenn wir als Kranken- und Pflegekasse entsprechend tätig werden sollen, brauchen wir dazu Ihr schriftliches Einverständnis. Dieses holt ebenfalls das Krankenhaus ein. Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an Ärzte oder Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses delegieren. In diesem Fall werden Sie gesondert darüber informiert. Haben Sie einen Bevollmächtigten oder Betreuer, werden alle Maßnahmen mit diesem abgestimmt.

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen …

Wünschen Sie kein Entlassmanagement, können Sie dies dem Krankenhaus formlos mitteilen oder auf die Erteilung der Einwilligung verzichten. Sie können die jeweilige Einwilligung natürlich auch ablehnen oder jederzeit schriftlich widerrufen und hierbei sowohl die Unterstützung durch uns als Kranken- und Pflegekasse oder das gesamte Entlassmanagement ausschließen. Es besteht keinerlei Verpflichtung Ihrerseits.

Bedenken Sie jedoch, dass ein Verzicht auf das Entlassmanagement – falls dennoch ein Bedarf besteht – zu Problemen bei Anschlussbehandlungen und Formalitäten führen kann, z. B. Verzögerungen oder Wegfall von Ansprüchen und Terminen.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Haben Sie Fragen zum Entlassmanagement, können Sie jederzeit das Krankenhaus oder Ihre BKK Textilgruppe Hof ansprechen. Unter der Telefonnummer 09281/49362 steht Ihnen Frau Elke Langhammer als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ferner sind wir über info@bkk-textilgruppe-hof.de erreichbar.

Weitere Gesetzliche Leistungen: