Kinder-Vorsorge­unter­such­ungen

Für eine optimale gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wurde mit 11 ärztlichen „U-Untersuchungen“ ein spezielles Vorsorgeprogramm von der Geburt bis 14 Jahren entwickelt. Im Rahmen der Untersuchungen prüft der Kinderarzt, ob sich das Kind in seinen Körperfunktionen und Fähigkeiten gesund und altersentsprechend entwickelt. Denn Schwerhörigkeit lässt sich z. B. bei früher Diagnose meist gut beheben, während sie unerkannt zu langwierigen Sprachstörungen führen kann. Ähnliches gilt für alle anderen Aspekte der Entwicklung.

Wie reagiert das Kind auf seine Umgebung, wie äußert und bewegt es sich? Zudem werden neben besonderen Untersuchungen (s. u.) Größe, Gewicht, Motorik, Körperbau und -haltung, Hören, Sehen, allgemeine Auffällig­keiten, Zähne/Kiefer, Sprach­entwicklung und Sozialverhalten geprüft. Untersuch ­ungen im Schulalter beinhalten auch Lesen und Schreiben.

Überblick über gesetzliche U-Untersuchungen:

  • U1: 1.–4. Stunde, Erstuntersuchung nach der Geburt, einschließlich Untersuchung von Herz, Atmung, Hautfarbe
  • U2: 3.–10. Tag, mit Blutuntersuchung
  • U3: 4.–6. Woche
  • U4: 3.–4. Monat
  • U5: 6.–7. Monat
  • U6: 10.–12. Monat
  • U7: Ende 2. LJ
  • U7a: Ende 3. LJ, mit Untersuchung von Allergien, Sprache, Zähnen, Sozialverhalten, Gewicht
  • U8: Ende 4. LJ
  • U 9: Anfang 6. LJ, mit Prüfung der Schulreife
  • J1: 13.–14. LJ, mit Prüfung von Pubertätsentwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schul- und Gesundheitsverhalten, Kropfbildung

Weitere Gesetzliche Leistungen: