Studenten

Studentische Krankenversicherung

Für Studierende besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht, d. h. sie legen bei Immatrikulation oder einem Studienortwechsel der Hochschule eine Versicherungsbescheinigung von uns vor. Die Hochschule meldet uns dann das Einschreibedatum.

Studentische Krankenversicherung ab 25 Jahren

Viele Studenten sind zunächst noch über ihre Eltern kostenlos familienversichert. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen, ebenso wie bei einer Familienversicherung über den Ehepartner. Allerdings schreibt das Gesetz für die Familienversicherung vor, dass das regelmäßige Monatseinkommen des Familienmitglieds nicht über 505 € (gültig für 2024) bzw. bei geringfügiger Beschäftigung nicht über 538 € liegen darf. Ansonsten oder ab 25 Jahren (ggf. Verlängerung z. B. durch Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst), ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig, die weiterhin den vollen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bietet.

Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung liegen derzeit bei 93,54 € im Monat zuzüglich 27,60 € zur Pflegeversicherung bzw. 32,48 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.

Anspruch auf die studentische Krankenversicherung haben Sie bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung kann u. a. bei Geburt eines Kindes, Behinderung, Absolvierung des zweiten Bildungsweges, längerer Erkrankung, Wehr- oder Zivildienst, oder Betreuung behinderter Familienangehöriger gewährt werden. Sollte Ihre studentische Krankenversicherung noch während des Studiums auslaufen, können Sie sich danach bei uns freiwillig weiterversichern.

Studentenjob: 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei

Zu anderen Sozialversicherungszweigen wie Renten- und Arbeitslosen­versicherung zahlen Studierende i. d. R. keine Beiträge und erhalten folgerichtig auch keine daraus begründeten Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Rehabilitation. So ist eine nicht berufsmäßige Beschäftigung von bis zu 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungspflicht befreit (z. B. „Ferienbeschäftigung“). Übrigens sind Sie als Studierende/r innerhalb der Hochschule, auf dem Weg zwischen Hochschule und Wohnort sowie bei Nebenjobs beitragsfrei unfallversichert. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Studium!