Reiseimpfungen

Unsere Versicherten erhalten auch Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt erhöhtes Gesundheitsrisikos indiziert sind und von der ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfohlen werden. Für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen werden von unserer BKK 100 % der Kosten, höchstens die Höhe des Betrages, der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre, erstattet. Der Gesamtanspruch auf Kostenerstattung ist im Kalenderjahr auf maximal 250 € begrenzt. Welche Impfungen für Ihr Reiseland notwendig sind, erfahren Sie hier.

Weitere Gesetzliche Leistungen: