Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab dem 01.07.2024 bei 2,8 Prozent

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den letzten Jahren immer herausfordernder geworden. Zahlreiche Maßnahmen des Gesetzgebers haben die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2023 und 2024 massiv erhöht. Aber auch der demografische Wandel sowie immer neuere und teurere Spezialisierungen in der Medizin tragen zu einer massiven Preissteigerung bei. Die Kostensteigerungen betreffen somit auch die BKK Textilgruppe Hof.

Neben direkten Belastungen – wie z. B. höheren Energiekosten – fallen weiterhin insbesondere die, auch inflationsbedingten, Mehraufwendungen bei den Leistungserbringern ins Gewicht. Massive Kostensteigerungen im Krankenhausbereich, höhere Preise für Arzneimittel und höhere Entgelte bei den Beschäftigten in der Pflege sind nur einige Beispiele, die höhere Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zur Folge haben.

Die aktuelle Kostenentwicklung zwingt uns dazu, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zum 01.07.2024 auf 2,80 Prozent zu erhöhen. Bei Beschäftigten / Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages und bei gesetzlichen Rentenbeziehern trägt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrages. Der Gesetzgeber hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz gemäß § 242a SGB V auf Empfehlung des Schätzerkreises für das Kalenderjahr 2024 auf 1,70 Prozent festgelegt. Auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-zusatzbeitraege.de) erhalten Sie eine Übersicht über die aktuell erhobenen Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen zur Einsicht oder zum Download.

Ihr gutes Recht: Die Anpassung des Zusatzbeitragssatzes löst ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht nach § 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V aus und Sie können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Sonderkündigungsrecht bedeutet, dass die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten entfällt, sofern Sie noch keine 12 Monate bei uns versichert sein sollten. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, ist dies bis zum Ablauf des Monats zu erklären für den die Anpassung wirksam wird.

Wir würden uns freuen, wenn Sie trotz der Anpassung des Zusatzbeitrages weiterhin Mitglied der BKK Textilgruppe Hof bleiben.

Neben dem Zusatzbeitrag unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen auch bei den Leistungen und dem Serviceangebot. Daher ist es wichtig, vor einem möglichen Kassenwechsel genau zu vergleichen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Die Mitgliedschaft bei der BKK Textilgruppe Hof lohnt sich auch in Zukunft für Sie. Wir bieten Ihnen weiterhin sehr viele überdurchschnittliche Extraleistungen an, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen – in einem Gesundheitssystem, das weltweit zu den Besten und den Leistungsstärksten gehört.

Aber das Wichtigste bleibt – Sie – als Mittelpunkt und täglicher Ansporn unseres Tuns. Unser direkter Kontakt zu Ihnen – von Mensch zu Mensch. Hierfür stehen wir auch in Zukunft.

Was immer Sie brauchen, um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden: Wir sind für Sie da. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Servicenummer 0800/2558440 an, oder Sie kommen persönlich in unsere Geschäftsstelle. Wir beraten Sie gerne und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Das gesamte Team der BKK Textilgruppe Hof bedankt sich herzlich für Ihr Verständnis. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhin als starker Gesundheitspartner zur Seite zu stehen.

Unser Mehrwert: Viele kostenlose Extraleistungen inbegriffen

  • Akupunktur
  • BKK Aktivwoche und Well Aktiv: Gesundheitsurlaub an den schönsten Kurorten Deutschlands
  • Gesundheitskurse – bis 180 € Zuschuss pro Jahr
  • „Hallo Baby“ für werdende Mütter
  • Zusätzliches Hautkrebsscreening
  • Osteopathie
  • Professionelle Zahnreinigung (bis zu 40 € pro Kalenderjahr)
  • „Starke Kids“ – spezielle Vorsorgeleistungen für Kinder

Weitere Informationen erhalten Sie unter Extraleistungen.

BKK Textilgruppe Hof Beitragssatz

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